Sachenrecht

Das Sachenrecht ist ein Rechtsgebiet, das Fragen wie das Eigentum, die Nutzung, die Übertragung und den Schutz von beweglichem und unbeweglichem Vermögen regelt.
Die Grundprinzipien und Hauptelemente des Eigentumsrechts sind wie folgt:
1. Arten von Artikeln
– Immobilien: Dabei handelt es sich um Anlagevermögen wie Grundstücke, Wohnungen, Wohnungen. Der Kauf und Verkauf von Immobilien erfolgt mit der Eintragung der Eigentumsurkunde.
– Bewegliche Sachen: Hierbei handelt es sich um bewegliche Vermögenswerte wie Fahrzeuge, Waren, Materialien. Die Übertragung von beweglichen Sachen beruht in der Regel auf dem Besitzprinzip.
2. Eigentumsrecht
– Eigentum bezieht sich auf das volle und umfassende Recht an einer Immobilie. Das Eigentumsrecht kann vom Eigentümer der Immobilie genutzt, übertragen oder vermietet werden.
– Der Schutz des Eigentumsrechts ist ein grundlegender Rechtsgrundsatz, und der Eigentümer hat das Recht, vor jedem Eingriff in sein Eigentum geschützt zu werden.
3. Rechte an der Immobilie
– Neben dem Eigentumsrecht gibt es auch begrenzte dingliche Rechte:
– *Hypothek*: Sicherung einer Schuld auf Immobilien.
– *Mietrecht*: Das Recht, eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen.
– *Besitz*: Physische Kontrolle und Nutzung von beweglichen Gegenständen.
4. Eigentumsstreitigkeiten
– Das Immobilienrecht kann Gegenstand vieler Rechtsstreitigkeiten sein, wie z. B. Eigentumsstreitigkeiten, Besitzstreitigkeiten und Probleme mit Mietverträgen.
– Solche Streitigkeiten werden in der Regel vor Gericht beigelegt, und die Parteien sind verpflichtet, Beweise vorzulegen.
5. Gesetzliche Regelungen
– In vielen Ländern wird das Eigentumsrecht durch Zivil- oder Sondergesetze geregelt. In der Türkei enthält das türkische Zivilgesetzbuch die grundlegenden Bestimmungen zum Eigentumsrecht.
6. Verletzung des Eigentumsrechts
– Im Falle der Verletzung des Eigentumsrechts oder der Beschädigung der Rechte am Eigentum besteht das Recht, eine Klage auf Entschädigung einzureichen. Der Rechtsweg umfasst auch Schadenersatzansprüche für den Geschädigten.
Im Immobilienrecht gibt es verschiedene Arten von Klagen und wir bieten mit unserer fast 20-jährigen Erfahrung in all diesen Fällen professionellen Service.
Als Rechtsanwaltskanzlei Terlemez bieten wir unseren in- und ausländischen Mandanten im Bereich des Immobilienrechts einige der Dienstleistungen mit unserem fachkundigen Anwaltspersonal an;
- materielle und immaterielle Entschädigungsfälle,
- Forderungsfälle,
- Fälle, die sich aus der Ausnahme, der Vollmacht und dem Anwaltsvertrag ergeben,
- Schadensersatzklagen aus unerlaubter Handlung,
- Schadenersatzklagen im Zusammenhang mit unfairen Angriffen durch die Presse,
- Leasing und alle damit zusammenhängenden Klagen,
- Räumungsfälle,
- Klagen zur Ermittlung des Mietpreises,
- Klagen auf Erhöhung des Mietpreises,
- Fälle für die Bestimmung des Zahlungsortes,
- Fälle von Besitz,
- Ecrimisil-Fälle,
- Verhinderung von Eingriffen (Eingriffsverbot),
- Klagen über die Begründung aller Arten von Dienstbarkeiten,
- Fälle der Mittelzuweisung,
- Izale-i Shuyu (Auflösung der Partnerschaft),
- Vorkaufsrechtsfälle,
- Löschung und Eintragung von Eigentumsurkunden,
- Rechtsstreitigkeiten zwischen der Grundbuchdirektion und Einzelpersonen,
- Klagen auf Berichtigung vorhandener Fehler in Grundbüchern,
- Enteignungsfälle,
- Klagen, die sich aus der Planung der Grundstücke und der Nichterteilung der erforderlichen Genehmigungen für die Lizenz ergeben,
- Klagen, die sich aus der Übertragung und dem Verkauf von beweglichen und unbeweglichen Sachen und damit verbundenen Verträgen ergeben,
- Bestellung von Hypotheken und Pfandrechten sowie Klagen aufgrund ihrer Beendigung,
- Alle Arten von Klagen, die sich aus der Eigentumswohnung usw. ergeben.