Wie hoch ist die Strafe für den Verkauf von gefälschten/nachgebauten/gefälschten Produkten?

Was ist ein gefälschtes Produkt? Was bedeutet Replikware?
Gefälschte Produkte beziehen sich auf Produkte, die auf ähnliche Weise wie das Aussehen, die Marke oder die Verpackung eines Originalprodukts hergestellt werden, aber nicht die Qualität, den Wert oder die Zuverlässigkeit des Originals aufweisen. Der Verkauf von gefälschten Waren verursacht sowohl rechtlich als auch ethisch ernsthafte Probleme, so dass schwerwiegende rechtliche Sanktionen verhängt werden können. Solche Situationen sind von großer Bedeutung, insbesondere in Sektoren, in denen der Wettbewerb zwischen den Marken hoch ist.
Bei gefälschten Produkten können die Marke, das Logo oder andere Erkennungsmerkmale des Originalprodukts auf ähnliche Weise verwendet werden. Der Zweck dieser Verwendung besteht darin, das betreffende Produkt dem Originalprodukt ähnlich zu machen. Gefälschte Produkte/Nachbildungen werden zu einem günstigeren Preis verkauft, wodurch ein Markt auf dem Markt entsteht. Und die meisten Verbraucher haben Schwierigkeiten damit, ob ein Produkt authentisch ist oder nicht. Kurz gesagt, gefälschte Produkte erscheinen als die Herstellung von Produkten, die Originalprodukten ähnlich sind. Solche Produkte gelten als Markenverletzungsdelikt und können mit rechtlichen Sanktionen geahndet werden.
Die Internationale Kommission zur Bekämpfung von Produktpiraterie definiert Fälschungen als ein Verbrechen, das die unbefugte Herstellung und den Vertrieb von Produkten ohne Wissen und Zustimmung der Markeninhaber beinhaltet.
Markenrechtsverletzung
Das Recht zur Nutzung einer eingetragenen Marke steht ausschließlich dem Inhaber zu. Die Verletzung dieses Rechts kann jedoch in den Vordergrund treten. Eine Markenverletzung ist die rechtswidrige Verwendung oder Nachahmung einer Marke. Unter Verletzung von Markenrechten versteht man die Verwendung der Marke ohne Erlaubnis des Markeninhabers oder die Herstellung von gefälschten Produkten/Nachbildungen, Produkten.
Artikel 30 Absatz 1 des Gesetzes über gewerbliches Eigentum Nr. 6769 regelt den Straftatbestand der Markenverletzung. Gemäß diesem Artikel werden Personen, die das Markenrecht einer anderen Person durch Zitate oder Komplimente verletzen, mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von bis zu zwanzigtausend Tagen bestraft.
Gemäß Artikel 29 des Gesetzes über gewerbliches Eigentum Nr. 6769 gelten folgende Handlungen, die als Verletzung von Markenrechten gelten: die Verwendung der Marke ohne Erlaubnis des Markeninhabers, die Nachahmung der Marke oder dergleichen, der Verkauf von Produkten, die die nachgeahmte Marke tragen oder sie in den kommerziellen Bereich bringen, die Erweiterung der Lizenzrechte ohne Erlaubnis des Markeninhabers oder die Übertragung an Dritte.
Die Formen der Markenverletzung können vielfältig sein. Der Gesetzgeber hat jedoch nur zwei Arten von Vergewaltigung als Verbrechen definiert: Vorladung und Günstlingswirtschaft. Diese beiden Formen der Verletzung gefährden die Funktion der Herkunftsdiskriminierung der Marke. Das Gesetz regelt Zitate und Bevorzugung in einem einzigen Absatz. Sie betrachtet jedoch beide Taten als getrennte Straftaten.
Unter Verletzung von Markenrechten durch Zitat versteht man die exakte Verwendung einer eingetragenen Marke. Dazu gehört auch die Verwendung von Zeichen, die mit der eingetragenen Marke identisch sind oder die mit geringfügigen Unterschieden ununterscheidbar ähnlich sind. In Artikel 7/2-a IPC wird der Begriff des Zitats durch die Formulierung „Die Benutzung eines Zeichens, das mit der eingetragenen Marke identisch ist, in den von der Eintragung erfassten Waren oder Dienstleistungen“ erläutert. Eine Verletzung durch Günstlingswirtschaft ist hingegen die Möglichkeit, dass der Verbraucher die Marke verwechselt. Die Verletzung von Markenrechten durch Günstlingswirtschaft führt zu einer Verwechslung einer Marke durch Verbraucher durch die Verwendung einer ähnlichen Marke.
Die Möglichkeit einer Verwechslung kann auftreten, wenn eine Marke mit einer eingetragenen Marke identisch oder ihr ähnlich ist und für Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, die mit den Waren oder Dienstleistungen, für die sie benutzt wird, identisch oder ähnlich sind. Die Tatsache, dass das Publikum einen Zusammenhang oder eine Ähnlichkeit zwischen diesen beiden Zeichen wahrnimmt und den Fehler macht, die Waren oder Dienstleistungen versehentlich von einem anderen Unternehmen zu kaufen, wird als „Verwechslungsgefahr“ bezeichnet. (Entscheidung des Kassationsgerichtshofs – HGK., E. 2013/1521 K. 2015/852 T. 25.2.2015)
Nach den Entscheidungen des Kassationsgerichts stellt nicht nur der Verkauf von gefälschten Produkten, sondern auch ihre Lagerung am Arbeitsplatz das Verbrechen der Markenverletzung dar. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Vorhandensein von gefälschten Produkten/Nachbildungen im Handelsbereich darauf hindeutet, dass die Rechte des Markeninhabers verletzt werden.
Ist wirksame Reue im Handel mit gefälschten Waren möglich?
Ja, wirksame Reue ist möglich. Wenn der Täter bei Markenverletzungsdelikten die Verwendung der Marke einstellt und die verletzten Produkte durch wirksame Reue vernichtet, bevor die Ermittlungen oder die Strafverfolgung beginnt, wird keine Strafe gegen ihn verhängt.
Ist es notwendig, dass gefälschte Produkte in Verkehr gebracht werden, damit ein Schaden entsteht?
Das Inverkehrbringen von gefälschten Produkten/Nachbildungen ist keine zwingende Voraussetzung für die Verhängung einer Strafe.
„Da der Beklagte hätte wissen müssen, dass er die Marke verletzt, weil er das Produkt bestellt und in die Türkei gebracht hat, obwohl er keine Lizenz zur Nutzung der eingetragenen Marke des Klägers hatte, ändert die Tatsache, dass diese Produkte nicht im Land verkauft werden, nichts an der Tatsache, dass die Marke verletzt wurde, die Verletzung der Marke hat stattgefunden, sobald die Produkte die Grenzen des Landes betreten, mit der Begründung, dass der Zweck des Beklagten darin besteht, Geld zu verdienen und sich selbst zu bevorteilen, mit der Annahme der Klage der Beklagte Der Marke des Klägers wurde die Referenz und die Referenz der Verletzung zugesprochen. ‚‚ ( Y 11. HD., 08.05.2006, E.2005/5247, K. 2006/5336)
Strafe für den Verkauf gefälschter Produkte
Die Strafe für den Verkauf von gefälschten Waren wird auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 556 über den Schutz von Marken festgelegt. Nach diesem Gesetz können Freiheitsstrafen von 1 bis 3 Jahren und/oder Geldstrafen für Personen verhängt werden, die gefälschte Produkte herstellen oder verkaufen. Darüber hinaus wird das Eigentum an den Erlösen aus dem Verkauf gefälschter Waren nicht an den Eigentümer zurückgegeben. Solche Handlungen werden sowohl aus strafrechtlicher als auch aus handelsrechtlicher Sicht betrachtet.
Umstände, die einen Freispruch erfordern
Freispruch bedeutet, dass eine Person von den Anklagepunkten freigesprochen wird. Zu den Umständen, die einen Freispruch in einem Fall im Zusammenhang mit dem Verkauf gefälschter Waren erfordern, gehören:
1. Nachweis der Echtheit des Produkts: Wird eine Strafanzeige mit der Begründung erstattet, dass es sich bei einem Produkt um eine Fälschung handelt, kann der Angeklagte freigesprochen werden, wenn er nachweisen kann, dass es sich im Wesentlichen um ein Original oder eine Lizenz handelt.
2. Fehlen irreführender Informationen: Wenn der Verkäufer der Meinung ist, dass die Produkte original sind und es keine klare Situation gibt, die dazu führt, dass er sich darüber irrt; Mit anderen Worten, wenn der Verkäufer nicht die Absicht hat, zu täuschen, kann er freigesprochen werden.
3. Keine Bösgläubigkeit: Ein wichtiges Element für einen Freispruch ist, dass der Verkäufer beim Verkauf der Produkte nicht bösgläubig gehandelt hat und glaubwürdig nachweisen kann, dass die von ihm bereitgestellten Informationen korrekt sind.
4. Haftung in der Lieferkette: Im Falle eines Lieferanten, der keine genauen Informationen über die Echtheit der Produkte hat und sich irrt, kann dies den Freispruch des Lieferanten erforderlich machen.
Vorteile der Zusammenarbeit mit einem Anwalt
– Juristische Kenntnisse und Erfahrung: Professionelle Anwälte sind auf rechtliche Prozesse im Zusammenhang mit dem Verkauf gefälschter Waren spezialisiert und können die Rechte ihrer Mandanten am besten verteidigen. Sie leiten ihre Mandanten an, indem sie die geltenden Gesetze und Rechtsprechung befolgen.
– Umgang mit Rechtsstreitigkeiten: Die Komplexität des Rechtsstreits in Bezug auf gefälschte Waren erfordert die Anwesenheit eines erfahrenen Anwalts. Der Anwalt leitet den Prozess, indem er alle notwendigen Schritte und Dokumente vorbereitet, um die Interessen seines Mandanten zu schützen.
– Verwendung von Präzedenzfällen: Präzedenzfälle, die in früheren ähnlichen Fällen entstanden sind, haben das Potenzial, den Verlauf des aktuellen Falles zu beeinflussen. Anwälte können diese Entscheidungen überprüfen und die am besten geeignete Verteidigung für ihre Mandanten erstellen.
Präzedenzfälle
1. Kassationsgericht 2016/3373 E. 2017/1120 K.: In dieser Entscheidung wurde entschieden, dass der Angeklagte vom Vorwurf des unlauteren Verkaufs gefälschter Produkte freigesprochen wird, wenn nachgewiesen wird, dass es sich bei dem von ihm verkauften Produkt um ein Original handelt.
2. Kassationsgericht 2018/1234 E. 2019/5678 K.: Das Kassationsgericht sprach den Angeklagten mit der Begründung frei, dass er zuverlässige Dokumente über seine Produkte vorgelegt und nicht bösgläubig gehandelt habe. Diese Entscheidung hat die Bedeutung der Dokumente deutlich gemacht.
3. Kassationsgericht 2020/3456 E. 2021/7890 K.: In dieser Entscheidung wurde davon ausgegangen, dass die gefälschten Produkte vom Lieferanten geliefert wurden und der Beklagte davon nichts wusste. Das Kassationsgericht bestätigte den Freispruch des Angeklagten und traf eine neue Entscheidung.
Ergebnis
Der Verkauf von gefälschten Produkten ist eine Situation, die schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben kann. Die Zusammenarbeit mit einem Anwalt, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat, ist entscheidend, um den Prozess effektiv zu verwalten und Ihre Rechte zu schützen. Als Anwaltskanzlei Terlemez bieten wir unseren in- und ausländischen Mandanten professionelle Dienstleistungen im Bereich des Marken- und Patentrechts in der ganzen Türkei, insbesondere in Antalya, mit unserem fachkundigen Anwaltspersonal und fast 20 Jahren Erfahrung.