Verwaltungs- und Steuerrecht

Das Verwaltungsrecht und das Steuerrecht sind Rechtsgebiete, die die Beziehungen zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Einzelnen regeln, die Grenzen der Befugnisse der Behörden festlegen und die steuerlichen Pflichten des Einzelnen regeln. Nachfolgend finden Sie die grundlegenden Konzepte und wichtigen Aspekte dieser Bereiche:

Verwaltungsrecht

1. Definition: Das Verwaltungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Entscheidungsprozesse und Befugnisse der öffentlichen Verwaltung sowie die Überwachung dieser Prozesse regelt. Es regelt die Arbeit staatlicher Organe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen.

2. Öffentliche Verwaltungen: Zentrale und lokale Organe des Staates, juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Organisationen (z. B. Sozialversicherungsträger, lokale Gebietskörperschaften) fallen in den Anwendungsbereich des Verwaltungsrechts. Diese Organe sind befugt, öffentliche Dienstleistungen zu erbringen und öffentliche Gewalt auszuüben.

3. Verwaltungshandeln: Das Verwaltungsrecht umfasst Verwaltungsakte, -beschlüsse und -verordnungen. Bei Verwaltungsakten kann es sich sowohl um allgemeine und abstrakte Verordnungen handeln, als auch um Einzelfälle.

4. Verwaltungsgerichtsbarkeit: Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen des Einzelnen zur Verwaltung und regelt die Einwände, die gegen Verwaltungsmaßnahmen zu erheben sind. Verwaltungsgerichtsbarkeit entsteht durch Verfahren wie Vollstreckungs- und Nichtigkeitsverfahren vor Verwaltungsgerichten. Die Frist für die Erhebung einer Klage gegen Verwaltungsmaßnahmen beträgt in der Regel 60 Tage.

5. Prüfung und Rechenschaftspflicht: Die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung werden geprüft, um das öffentliche Interesse zu schützen. Diese Prüfung wird sowohl von Justizorganen als auch von Aufsichtsbehörden durchgeführt.

Steuerrecht

1. Definition: Das Steuerrecht ist ein Rechtszweig, der die Regeln für die Festsetzung, Erhebung und Prüfung von Steuern umfasst, die das Mittel sind, mit dem der Staat Einnahmen generiert. Die Steuer ist die Verpflichtung, die der Staat von den Bürgern erhebt, um öffentliche Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.

2. Arten von Steuern: Das Steuerrecht deckt verschiedene Arten von Steuern ab, wie z. B. Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Körperschaftsteuer und Grundsteuer. Jede Steuerart hat ihren eigenen Rechtsrahmen und ihre eigenen Umsetzungsgrundsätze.

3. Steuerpflicht: Die Bedingungen und Zeiträume, unter denen Einzelpersonen und Unternehmen ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen müssen, fallen in den Anwendungsbereich des Steuerrechts. Der Steuerzahler muss seine gesetzlich festgelegten Verpflichtungen erfüllen.

4. Steuerverwaltungsverfahren: Im Rahmen der Steuergesetze werden Transaktionen wie Steuerfestsetzung, Benachrichtigung, Einziehung und Strafverfolgung durchgeführt. Steuerpflichtige können gegen diese Transaktionen Einspruch erheben.

5. Steuergerichtsbarkeit: Das Steuerrecht ist auch mit dem Verwaltungsrecht verknüpft, und Steuerstreitigkeiten werden vor den Finanzgerichten beigelegt. Die Finanzgerichte prüfen die Einsprüche der Steuerpflichtigen gegen die Entscheidungen des Finanzamtes.

Im Verwaltungs- und Steuerrecht gibt es verschiedene Arten von Prozessen, und wir bieten professionelle Dienstleistungen mit fast 20 Jahren Erfahrung in all diesen Fällen an.

Als Rechtsanwaltskanzlei Terlemez bieten wir unseren in- und ausländischen Mandanten einen Teil der Dienstleistungen im Bereich des Verwaltungs- und Steuerrechts mit unserem fachkundigen Anwaltspersonal an;

IM BEREICH DES VERWALTUNGSRECHTS;

  • Nichtigkeitsfälle
  • Fälle mit vollständiger Gerichtsbarkeit
  • Städtebauliches Transformationsrecht und Aufhebungsfälle
  • Nichtigkeitsklagen gegen kommunale Bußgelder
  • Fälle der Nichtigerklärung von Rechtsakten mit Verordnungscharakter der Verwaltung
  • Beratung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens und bei Rechtsstreitigkeiten, wenn Streitigkeiten, die auftreten können, vor Gericht gebracht werden müssen
  • Fälle, in denen andere Gesetze das Verwaltungsgericht ausdrücklich beauftragen

IN BEZUG AUF DAS STEUERRECHT;

  • Vorbereitung und Eröffnung des Vollstreckungsverfahrens und schnellstmögliche Zuweisung der Akte,
  • Anhörungen zur Überprüfung der Haft vor dem Strafgerichtshof des Friedens,
  • Strafsachen erster Instanz,
  • Schwere Strafsachen,
  • Militärstrafsachen,
  • Vollstreckung von Strafsachen,
  • Etwaige Rechtshilfe, die während der Ermittlungsphase erforderlich ist,
  • Verfahren aufgrund von Scheckbeschwerden und Verhandlungen mit Gläubigern sowie Streitfälle, die sich aus allen Arten des Strafrechts ergeben können.

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